Reisepreisabsicherung – Ihre Zahlungen sind geschützt
Als Reiseveranstalter sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Vorauszahlungen abzusichern. Das bedeutet: Sollte der Veranstalter zahlungsunfähig werden, ist Ihr Reisepreis geschützt – und Sie erhalten dafür einen Reisesicherungsschein.
Was ist die Reisepreisabsicherung?
Bei einer Pauschalreise – und dazu zählt auch die Umrah mit Flug, Hotel und Transfer – schreibt das Gesetz vor, dass Ihre Anzahlung und Restzahlung gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein müssen. Diese Absicherung erfolgt über einen anerkannten Anbieter.
Was ist geschützt?
Ihre geleisteten Zahlungen für die Reise (Anzahlung und Restzahlung) im Insolvenzfall.
Wie funktioniert es für Sie?
Mit Ihrer Buchung erhalten Sie den Reisesicherungsschein. Bewahren Sie ihn auf – er ist Ihr Nachweis. Ohne diesen Sicherungsschein dürfen wir keine Zahlung annehmen.
Was ist das genau?
Der Reisesicherungsschein ist ein Dokument des Versicherers, das Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesandt wird. Er enthält Ihre Buchungsdaten und die Bestätigung, dass Ihre Zahlungen geschützt sind. Bringen Sie ihn auf die Reise mit – als Nachweis im Ernstfall.
Häufige Fragen zur Absicherung
- Ihre Zahlungen sind über den Reisesicherungsschein gesetzlich abgesichert. Sie erhalten Ihr Geld erstattet bzw. werden zurücktransportiert, wenn die Reise wegen Insolvenz nicht stattfinden kann.
Reisen Sie mit gutem Gewissen.
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Hinweis: Konkrete Anbieter und juristische Detailangaben werden vor Launch durch geprüfte Inhalte ersetzt.